Hier findest Du die Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um den Impressumservice für Dein Social Media Account.
Bin ich zur Angabe eines Impressums verpflichtet?
Influencerinnen und Influencer, die mit Ihrer Tätigkeit Einkommen erziehlen, gelten als Einzelunternehmende. Wer in dieser Eigenschaft einen Account auf einem oder mehreren Social Media Portalen betreibt, ist nach geltendem Recht zur Angabe eines vollständigen Impressums verpflichtet. Die rechtliche Grundlage hierfür ist der § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz).
Das Impressum muss zwingend folgende Angaben enthalten:
- Vorname und Nachname
- vollständige Anschrift der Melde- bzw. Wohnadresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- und - soweit vorhanden - die Umsatzsteuer-ID-Nummer
Bist Du als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit, muss auch keine Steuernummer angegeben werden.
Ich will meine Wohnadresse und meinen vollen Namen nicht öffentlich bekanntgeben, was kann ich tun?
Hast Du aus gutem Grund kein Interesse an der Veröffentlichung Deines bürgerlichen Namens und Deiner privaten Anschrift, also Deiner Meldeadresse, benötigst Du eine Zustelladresse, unter der Du postalisch erreichbar bist. Diese Zustelladresse erhältst Du von ejsb Influencer Service!
Was unterscheidet meine Meldeadresse von der ejsb-Zustalladresse?
Die Meldeadresse ist i. d. R. Ihre Wohnadresse, unter der Du gemäß dem Bundesmeldegesetz gemeldet bist.
Die ejsb-Zustelladresse ist eine (virtuelle) Adresse, die Du in Deinem Impressum bekannt geben kannst und damit den Empfang postalischer Sendungen gewährleistest.
Wie bekomme ich die ejsb-Zustelladresse?
Du erhältst Deine Zustelladresse ganz einfach, indem Du den Online-Auftrag ausfüllst. Bitte beachte, dass Du gegenüber ejsb Influencer Service Deinen vollen Namen und Ihre Meldeadresse bekannt geben musst. Diese Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie dienen lediglich der zuverlässigen Weiterleitung von für Dich eingehender Post und der Rechnungsstellung.
Wird eingehende Post von ejsb Influencer Service geöffnet?
NEIN!
Eingehende Post unterliegt auch für ejsb Influencer Service dem Post- und Briefgeheimnis! Daher wird für Dich eingehende Post keinesfalls geöffnet, sondern so, wie sie eingeht, an Dich weitergeleitet.
Was geschieht, wenn bei ejsb Influencer Service Post für mich eingeht?
Wenn bei Post für Dich eingeht, wird diese unverzüglich - i. d. R. noch am selben Tag - an Dich weitergeleitet. Der Versand durch ejsb Influencer Service erfolgt in einem neutralen Umschlag und an Deine Meldeadresse bzw. Wohnanschrift. Zusätzlich wirst Du per E-Mail über den Eingang bzw. Versand von Weiterleitungen informiert.
Welche Art von Post wird nicht weitergeleitet?
ejsb Influencer Service leitet keine Post weiter, die
- offensichtliche Werbesendungen
- Kataloge und Broschüren
- Kontoauszüge
- EC- oder Kreditkarten
- Kundenkarten
- Pakete oder Päckchen
enthalten.